IHK Siegen: Mit Sachverständigen ist kein kurzer Prozess zu machen - Oft liegt es an den Prozessparteien selbst
Wenn Gerichtsverfahren lange dauern, liegt das nicht selten daran, dass Sachverständige ihr Gutachten erst spät abliefern. Trotzdem wäre es falsch, den Sachverständigen Vorwürfe zu machen. Denn häufig ist es eine der streitenden Parteien, die aus unterschiedlichsten Gründen die vom Gutachter vorgeschlagenen Ortstermine platzen lässt. Das zeigte der diesjährige Erfahrungsaustausch der von der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dagmar Lange, Präsidentin des Landgerichts Siegen, kennt die Probleme und riet den Sachverständigen dazu, in solchen Fällen „immer den direkten Weg zum Richter zu suchen“. Derzeit prüfe das Oberlandesgericht Hamm die Ursachen für lange Prozesslaufzeiten. Zeitprobleme treten auch auf, wenn Ergänzungsgutachten erforderlich werden und ein Sachverständiger sich vollständig in den bisherigen Sachstand einarbeiten muss. Gute Tipps kamen auch von den Sachverständigen selbst. „Ich gebe den Parteien in der Regel drei unterschiedliche Termine vor und leite den Vorschlag gleichzeitig dem Gericht zu“, so einer der Sachverständigen, „das funktioniert in mehr als der Hälfte aller Fälle“.
Klaus Th. Vetter, Präsident der IHK, betonte die gesellschaftliche Bedeutung einer funktionierenden Rechtspflege und die besondere Verantwortung, die den gerichtlichen Sachverständigen zukommt: „Die Industrie- und Handelskammern sorgen dafür dass die Gerichte rasch versierte und zuverlässige Experten zu Rate ziehen können, wenn die eigenen Erkenntnismöglichkeiten nicht mehr ausreichen“, so Präsident Vetter. Trotzdem kann ein Gutachter durch Gerichtsaufträge nicht reich werden. Das zeigte der Vortrag von Bernhard Floter, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln. Floter informierte die Sachverständigen über die Neuerungen bei der Vergütung der Sachverständigen. Gegenüber der seit 2004 geltenden Entschädigungsregelung wird die Vergütung in diesem Jahr angehoben. Sie beginnt bei einem Stundensatz von 65 Euro und wird nach oben gestaffelt. Je nachdem, was zu begutachten ist, gelten höhere Vergütungssätze. Doch was hilft ein höherer Vergütungssatz, wenn Sachverständige es versäumen, ihre Leistungen rechtzeitig in Rechnung zu stellen? Bisher gingen einige Sachverständige dabei leer aus. Dieses Problem wird künftig durch eine neu eingeführte Belehrungspflicht des Gerichts entschärft. Dann sind die Sachverständigen ausdrücklich auf die dreimonatige Frist zur Vorlage ihrer Abrechnung hinzuweisen. „Fristbeginn ist die letzte Heranziehung des Gutachtens in derselben Sache“, so Floter.
Bei der Industrie- und Handelskammer Siegen sind derzeit 39 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Sie nahmen mit wenigen Ausnahmen an dem Erfahrungsaustausch teil. Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis der Kammern weist etwa 8500 Sachverständige aus den unterschiedlichsten Gebieten nach. Es ist über die Adresse http://www.svv.ihk.de im Internet für jedermann abrufbar.
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Jana Krapohl
Industrie- und Handelskammer Siegen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Koblenzer Straße 121
57072 Siegen
Telefon: 0271 3302316
Fax: 0271 330244316
E-Mail: jana.krapohl@siegen.ihk.de
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Hier kommen Sie zum Eintrag der Industrie- und Handwerkskammer Siegen auf dem Branchenportal für Südwestfalen:
www.branchen-suedwestfalen.de
Klaus Th. Vetter, Präsident der IHK, betonte die gesellschaftliche Bedeutung einer funktionierenden Rechtspflege und die besondere Verantwortung, die den gerichtlichen Sachverständigen zukommt: „Die Industrie- und Handelskammern sorgen dafür dass die Gerichte rasch versierte und zuverlässige Experten zu Rate ziehen können, wenn die eigenen Erkenntnismöglichkeiten nicht mehr ausreichen“, so Präsident Vetter. Trotzdem kann ein Gutachter durch Gerichtsaufträge nicht reich werden. Das zeigte der Vortrag von Bernhard Floter, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln. Floter informierte die Sachverständigen über die Neuerungen bei der Vergütung der Sachverständigen. Gegenüber der seit 2004 geltenden Entschädigungsregelung wird die Vergütung in diesem Jahr angehoben. Sie beginnt bei einem Stundensatz von 65 Euro und wird nach oben gestaffelt. Je nachdem, was zu begutachten ist, gelten höhere Vergütungssätze. Doch was hilft ein höherer Vergütungssatz, wenn Sachverständige es versäumen, ihre Leistungen rechtzeitig in Rechnung zu stellen? Bisher gingen einige Sachverständige dabei leer aus. Dieses Problem wird künftig durch eine neu eingeführte Belehrungspflicht des Gerichts entschärft. Dann sind die Sachverständigen ausdrücklich auf die dreimonatige Frist zur Vorlage ihrer Abrechnung hinzuweisen. „Fristbeginn ist die letzte Heranziehung des Gutachtens in derselben Sache“, so Floter.
Bei der Industrie- und Handelskammer Siegen sind derzeit 39 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Sie nahmen mit wenigen Ausnahmen an dem Erfahrungsaustausch teil. Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis der Kammern weist etwa 8500 Sachverständige aus den unterschiedlichsten Gebieten nach. Es ist über die Adresse http://www.svv.ihk.de im Internet für jedermann abrufbar.
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